Der Zugang zu Übertragungsfrequenzen wurde seitens der Bundesnetzagentur zum 3.3.2010 neu geordnet. Was ändert sich für Sie?
Hier finden Sie alle Informationen zur Änderung der Frequenznutzung in Deutschland für drahtlose Mikrofone. Sollten Sie sich unsicher sein, in welcher Weise Ihre Funkmikrofonsysteme von diesen umfassenden Veränderungen betroffen sein werden, so stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Umfrequentierung/Umbau
Mit Sennheiser Funkmikrofonen von Jaggo Media gehen Sie sicher in die Zukunft! Unsere Systeme der 2000er, 3000er und 5000er Serie ebenso wie evolution wireless Sets der Serien G2 und G3 sind im UHF-Bereich umrüstbar.
Jaggo Media bietet Ihnen diesen Service in gewohnter Qualität und zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis. Somit funktioniert ihre Technik sicher, ist den Anforderungen der Zeit gewachsen.
Spektrumszugang UHF Band heute
Der Zugang zu Übertragungsfrequenzen wurde seitens der Bundesnetzagentur zum 3.3.2010 neu geordnet. Auslöser ist die Notwendigkeit Frequenzen oberhalb 790 MHz in Zukunft für die drahtlose Internetversorgung vorrangig des ländlichen Raumes, später auch der Ballungsgebiete, einzusetzen.
Derzeit arbeiten drahtlose Mikrofone im Wesentlichen im Bereich 790 – 814 MHz und 838 – 862 MHz als Sekundärnutzer. In diesem Bereich ist der Betrieb drahtloser Mikrofone und In-Ear Monitor Systeme für professionelle Nutzer bundesweit kostenlos: Details in der Verfügung 91/2005.
Download: Verfügung 91/2005 der Bundesnetzagentur (extern)(PDF, ca. 131 KB)
Keine Veränderung 863 – 865 MHz
Dieser Frequenzbereich bleibt von allen hier beschriebenen Regelungen unbeeinflusst. In diesem Frequenzbereich können nach wie vor drahtlose Mikrofone, In-Ear Monitor Systeme, drahtlose Kopfhörer, Hörhilfen usw. kostenfrei betrieben werden – europaweit!
Was sich ändert:
Ab Ende 2010 ist damit zu rechnen, dass der Ausbau des drahtlosen Internets beginnt. Es wird die folgenden Frequenzen belegen: 791 – 821 MHz und 832 – 862 MHz. In diesen, im Wesentlichen von drahtlosen Mikrofonen genutzten Frequenzbereichen, wird es zu Störungen kommen – je nach Ausbaugrad des drahtlosen Internets. Der Parallelbetrieb beider Systeme ist nicht möglich – aufgrund der schwächeren Sendeleistung werden die drahtlosen Mikrofone gestört werden.
Es empfiehlt sich bei Feststellung von Störungen auf andere Frequenzen auszuweichen.
Sind keine Störungen festzustellen: die genannten Frequenzen, 790 – 814 MHz und 838 – 862 MHz, dürfen von drahtlosen Mikrofonen bis zum 31.12.2015 weiter genutzt werden. Danach ist dieser Bereich nur noch mit Einzelzulassungen nutzbar.
Ersatzfrequenzbereich 710 – 790 MHz
Ab sofort können von professionellen Nutzern Frequenzen im Bereich 710 – 790 MHz für Produktionen eingesetzt werden. Für die Nutzung der Frequenzen muss eine kostenpflichtige Frequenzzuteilung seitens der Bundesnetzagentur erteilt werden. Die tatsächlichen Betriebsfrequenzen in dem der Nutzergruppe zugewiesenen Frequenzbereich werden durch den Zuteilungsinhaber, den Frequenznutzer, selbst ausgewählt werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass andere Dienste nicht gestört werden; insbesondere die DVB-T Übertragung des Primärnutzers.
Übersicht der möglichen UHF Sekundärnutzungen:

Kosten der Zuteilung (Quelle: Bundesnetzagentur)
Frequenzgebührenverordnung
Punkt B. 4. 13. Gebühren für eine Durchsagefunkanlage (Führungsfunkanlage, drahtlose Mikrofonanlage): 130,00 €
Dieser Betrag beschreibt einmalige Verwaltungskosten unabhängig von der Anzahl von drahtlosen Mikrofonen, die in der Anlage genutzt werden.
Die Summe aus Frequenznutzungs- und EMV-Beitrag beträgt 9,10 € pro Sender und Jahr.
Zusammenfassung der Kosten:
Einmalige Verwaltungskosten pro Anlage: 130,00 €
Kosten pro Jahr und drahtloser Strecke: 9,10 €
Beispiel: eine Verleihfirma mit 20 drahtlosen Systemen zahlt für eine Zuteilung einmalig 130,00 €. Hinzu kommt dann noch pro Jahr ein Beitrag von 9,10 € pro Strecke; in diesem Fall 182,00 € pro Jahr. Also in Summe 130,00 € + 182,00 € = 312,00 € im ersten Jahr; jedes weitere Jahr nur noch 182,00 €.
Die Einzelzuteilung ist auf grundsätzlich auf 10 Jahre befristet.
Erweiterung bestehender Anlagen:
Anmeldung von zusätzlichen Strecken, Erweiterung von Anlagen.
Dazu kann ein bestehender Antrag erweitert werden. Das kostet 60,00 € plus die oben genannte Jahresgebühr pro Strecke.
Achtung: wird diese Anlage verliehen, dann muss mit dem Betreiber der Anlage ein Vertrag der zeitweiligen Überlassung geschlossen werden! Der Inhaber der Zuteilungsurkunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Zuteilungsbedingungen.
Antrag auf Einzelzuteilung: Die Einzelzuteilung für eine Anlage erfolgt auf Antrag, der bei der Bundesnetzagentur gestellt werden muss.
Weitere Frequenzen 470 – 710 MHz
Sollte der Frequenzbereich 710 – 790 MHz für die Anwendung nicht ausreichen, dann können von der Bundesnetzagentur auch Frequenzen unterhalb von 710 zugeteilt werden. Der Bereich 470 – 710 MHz (exakt 470 – 606 MHz und 614 – 710 MHz) wird bevorzugt benutzt für Rundfunk Produktionen öffentlicher und privater Programmanbieter. Das Anmeldeverfahren für diese Nutzer ist dem oben beschriebenen identisch.
Wo kann ich mich melden?
Anmeldung erfolgt bei den zuständigen Außenstellen der Bundesnetzagentur.
Gerne hilft Ihnen Ihr Jaggo Media Team bei der Anmeldung Ihrer Funkmikrofone.
Quelle: Sennheiser
Alle Angaben ohne Gewähr
